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Frühförderung

17. Mai 2016 - SGB IX

a) DVfR – Stellungnahme: Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder
– Weiterentwicklung durch das Neunte Sozialgesetzbuch (SGB IX) –
Erarbeitet unter Mitarbeit u.a. von Dr. Harry Fuchs
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b) Das Sozialgesetzbuch Teil IX und die konduktive Förderung
in Hartmut Lielje/Klaus Winter „Lasst doch die gelähmten Muskeln“
Bibliomed – Medizinische Verlagsgesellschaft, 2003 ISBN 3-89556-029-4

c) Frühförderung als Bestandteil der medizinischen Rehabilitation nach § 32 Nr. 1 SGB IX
Teil II des unter 1.6 Buchst. a genannten Buches
Shaker Verlag, 2004, Seiten 105 – 146

Die Bedeutung des Sozialgesetzbuches, Teil IX, für die konduktive Förderung zerebral geschädigter Kinder nach Petö“
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d) Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 24.6.2004 Az.: S 4 KR 139/03
Das SG Düsseldorf teilt die von Harry Fuchs in den unter a) und b) genannten Schriften
vertretene Auffassung, dass der Gemeinsame Bundesausschuss
( vormals Bundesausschuss Ärzte/Krankenkassen ) seit Inkrafttreten
des SGB IX am 1.7.2001 nicht mehr legitimiert ist,
darüber zu entscheiden, welche therapeutischen Methoden Gegenstand
der von den Sozialversicherungsträgern zu finanzierenden Leistungen der medizinischen
Rehabilitation sind. Die Entscheidung darüber obliegt – ggfls. im Rahmen gemeinsamer
Empfehlungen nach §§ 12, 13 SGB IX – ausschließlich den Rehabilitationsträgern selbst.
Da die Frühförderung durch das SGB IX Leistung der medizinischen Rehabilitation wurde,
gilt dies auch für die Methoden der Frühförderung.